Die Greening-Gruppe stellt diesen Whistleblower-Kanal allen Personen zur Verfügung, die zur Gruppe gehören (u.a. ihren Angestellten, Managern, Direktoren und ihnen nahestehenden Personen), sowie all jenen, die mit der Gruppe zusammenarbeiten und/oder in irgendeiner Form mit ihr in Beziehung stehen (u.a. ihren Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Dritten und/oder anderen Mitarbeitern, die Dienstleistungen für die Gruppe erbringen und/oder mit denen sie geschäftliche und/oder ähnliche Beziehungen unterhält), und allgemein all jenen, die Kenntnis von einer Handlung oder Unterlassung erlangen, die eine Unregelmäßigkeit beinhalten könnte, Dritte und/oder andere Mitarbeiter, die Dienstleistungen für die Gruppe erbringen und/oder mit denen sie geschäftliche und/oder ähnliche Beziehungen unterhält), sowie generell alle Personen, die Kenntnis von einer Handlung oder Unterlassung haben, die eine Unregelmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit nach sich zieht oder die gegen den geltenden Rechtsrahmen, den Ethik- und Verhaltenskodex und/oder die internen Richtlinien und Vorschriften der Gruppe verstößt.
Die Greening-Gruppe garantiert Vertraulichkeit und die Wahrung der Anonymität, daher können Sie Informationen entweder unter Angabe Ihrer Identität oder anonym melden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, so viele Informationen wie möglich über den gemeldeten Sachverhalt zu liefern (Dokumente, Rechnungen, Aufzeichnungen, Fotos, Berichte, Videos, Sprachaufnahmen usw.).
Die für den Whistleblowing-Kanal der Greening-Gruppe zuständige Person wird den Hinweisgeber über die Rubrik (Whistleblowing-Anfrage) über den Status der Meldung informieren und gegebenenfalls weitere Informationen zur Untersuchung des Sachverhalts anfordern.
Die Greening Group versichert dem Whistleblower und allen Mitarbeitern, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergriffen werden, wenn sie eine Meldung machen oder bei der Untersuchung mitarbeiten, und dass die Bestimmungen der Whistleblowing Channel Policy der Group eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Gesetz 2/2023 vom 20. Februar 2023, das den Schutz von Hinweisgebern und die Korruptionsbekämpfung regelt, finden Sie unter folgendem Link https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2023-4513.
Lesen Sie die relevanten Informationen, bevor Sie Ihre Meldung an den Kanal übermitteln , hier.